Mit dem ADN 2019 treten weitreichende Neuerungen in Kraft: Das neue Explosionsschutzkonzept betrifft in erster Linie die Tankschifffahrt, aber auch die Trockengüterschifffahrt sowie Bunkerboote und Bilgenentöler. Die Änderungen verteilen sich über das gesamte ADN und reichen von Begriffsbestimmungen über Dokumentation und Betriebsvorschriften bis zu den Bauvorschriften.
Inhaltlich verfolgt das neue Explosionsschutzkonzept u.a. die Grundidee, Regeln stärker an den spezifischen Gefahren der in den Fahrzeugen befindlichen Güter auszurichten. Dies eröffnet den Weg zu einem Schiffbau „à la carte“, macht die Handhabung der Regeln aber nicht einfacher. Alle Beteiligten in der Logistikkette vom Erbauer der Schiffe über ihre Betreiber bis zum Hafenverantwortlichen werden sich darauf einstellen müssen.